Verbindliche Bahnregeln!
Die Sicherheitsbestimmungen sind als Zusatz zur Bahnordnung zu verstehen.
Allgemeine Regeln:
- Das Fahren mit nicht StVO Zugelassenen Fahrzeugen ist auf dem Gelände des KVO verboten. Dazu zählen alle Fahrerlager, die Zufahrten, die Parkplätze und die Rennstrecke.
- Von dem Fahrverbot sind ausgenommen: Karts auf der Rennstrecke
- Sollte eine Leihkartgruppe die Bahn komplett angemietet haben, so gilt für die Dauer der Veranstaltung für alle Privatfahrer Trainingsverbot!
- Weiter ist die Mittagspause von 13.00 bis 15.00 Uhr strikt einzuhalten!
Wir bitten um Verständnis!.
Altersbeschränkungen:
- Kinder ab 8 Jahren dürfen die Rennstrecke mit Kinderkarts befahren.
- Kinder ab 11 Jahren dürfen die Rennstrecke mit Juniorkarts befahren.
Karts:
Die Karts müssen den Sicherheitsbestimmungen des DMSB entsprechen. Frontspoiler, Seitenkästen, Heckauffahrschutz (mit und ohne Homologation) sind vorgeschrieben. Für Kinderkarts sind Sicherheitssitz bzw. Carbon-Neckprotektor vorgeschrieben.
Die Karts dürfen nur mit kartüblichen Motoren, mit und ohne Homologation, ausgerüstet sein.
Stand 01.03.2012 |